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NIMAK

HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Hinweisgeberschutzgesetz

Die TÜNKERS Maschinenbau GmbH, die EXPERT-TÜNKERS GmbH und die NIMAK GmbH haben großes Interesse daran, Rechtsverstöße im Unternehmen aufzudecken und zu beheben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind oftmals die ersten, die mögliche Verstöße wahrnehmen. Sie können mit Hinweisen dazu beitragen, dass diese untersucht und unterbunden werden können. Bei der Aufklärung und Prävention von Verstößen sowie bei der Förderung rechtskonformen und ethischen Verhaltens unserer Unternehmen spielen Hinweisgeber daher eine wichtige Rolle.

Um unsere gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Ihnen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die vertrauliche Meldung von möglichen Verstößen gegen geltendes Recht zu ermöglichen, haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet und die Kanzlei Scheja & Partner Rechtsanwälte mbB mit dem Betrieb dieser Meldestelle betraut. Sie können über die Meldestelle, auch vollständig anonym, Meldungen über Verstöße abgeben. Ihre Meldungen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Identität von ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bearbeitet.

Meldungen können über den Link: Hinweisgebersystem (tuenkers-gruppe.interne-meldestelle.de) abgegeben werden. Zu diesem Link kommen Sie im Intranet im Ordner Interne Meldestelle und durch den QR-Code unten. Die Meldestelle, die Sie über diesen Link erreichen, wird außerhalb unserer Unternehmensinfrastruktur betrieben.

Weitergehende Informationen zur internen Meldestelle und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie auf der Webseite der Meldestelle


Andre Tünkers
Christian Heyer
Dominik Mauelshagen